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Mit Guy-Fawkes-Maske zur ACTA-Demo? oder: Was ist ein "Vermummungsverbot"?

von Udo Rupkalwis
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Im Zuge der Anti-ACTA-Demos in ganz Deutschland hört man immer wieder ein Schlagwort, wenn es um das Tragen der so genannten "Guy-Fawkes-Masken" (siehe Bild) geht: Vermummungsverbot. Doch was ist das eigentlich?

Das ist im Versammlungsgesetz geregelt, genauer gesagt in §17a (hier klicken, um den Gesetzestext zu lesen)

Ich bin kein Rechtsanwalt und selbst wenn ich einer wäre, würde ich hier im Blog keine Rechtsberatung geben. Hier sind nur ein paar Gedanken von mir dazu:

Im Gesetz steht, man dürfe an einer Veranstaltung nicht in einer Aufmachung teilnehmen, mit der die Identität verschleiert werden soll.

Und was werde ich nun tun? Ich werde meine Guy-Fawkes-Maske dennoch tragen - sie war immerhin teuer genug. Da ich mich aber dennoch öffentlich zu erkennen geben möchte, gebe ich meine Identität mittels QR-Code bekannt, den ich offen an meiner Brust trage. Es handelt sich dabei um ein öffentlich zugängliches Protokoll, mit dem ich sicherstellen will, identifiziert werden zu können.

Im Übrigen sehe ich die Anti-ACTA-Demo mittlerweile als "hergebrachtes Volksfest" nach §17 an: zum einen gab es erste ACTA-Proteste schon vor 2 Jahren (das sollte als "hergebracht" reichen) und zum Anderen ist es ein Fest des Volkes - ein "Volksfest" eben.
 

 

Letzte Änderung: Feb 21 2012 um 22:01:58

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